Basler ArbeitsunfähigkeitsSchutz
Rente wegen Krankschreibung bis zu 18 Monate
- Die Krankschreibung muss durchgehend mindestens 6 Monate angedauert haben.
- Die AU-Rente wird rückwirkend gezahlt, insgesamt maximal 18 Monate.
- Bescheinigung durch einen in Deutschland zugelassenen Arzt genügt.
- Leistungsunterbrechungen werden angerechnet (Wiedereingliederungsversuche).
- Die Rente entspricht der versicherten Grundfähigkeiten-Rente.
- Kein Extra-Antrag auf Grundfähigkeiten-Rente notwendig.