Basler RisikoVersicherung
Jetzt unsterblich günstig!
Die Vorteile
- Top Preis-Leistungs-Verhältnis.
- Partnervorteil: Zusätzlicher Beitragsnachlass, wenn zwei Personen sich innerhalb von 12 Monaten gegenseitig absichern.
- Junge-Leute-Antrag: Weniger Gesundheitsfragen und kürzere Abfragezeiträume bis zu einem Eintrittsalter von 39 Jahren und einer Versicherungssumme von 300.000 EUR.
- Spezial-Antrag für Baufinanzierer: Weniger Gesundheitsfragen und kürzere Abfragezeiträume für Immobilienfinanzierer bis zu einem Eintrittsalter von 44 Jahren und einer Versicherungssumme von 500.000 EUR.
- Optimal zur Immobilienfinanzierung: Im Tarif mit fallender Versicherungssumme (RFS) kann die Versicherungssumme bis zur Hälfte der Laufzeit konstant gewählt werden.
- Premium-Variante mit noch mehr Leistungen.
- Versicherungsschutz ab 2,50 EUR monatlich.
- Inflationsschutz: Automatische Erhöhung der Beiträge und Leistungen i.H.v. 10% der Versicherungssumme alle 3 Jahre.
- Sofort sehen, ob ein Kunde versicherbar ist oder nicht.
Mit Hilfe unserer Einschätzungskataloge für Erkrankungen und Freizeitrisiken.
Tipps zum Abschluss einer Risiko-LV
- Kredite oder Darlehen
Für die Absicherung von Krediten oder Darlehen bietet sich eine fallende Versicherungssumme an. Diese passt sich dem Darlehensverlauf an. - Höhe der Versicherungssumme
Je nach individuellen Kundenbedürfnissen empfiehlt sich die Absicherung des 3- bis 5-fachen Bruttojahreseinkommens. - Differenz zwischen Tarif- (Brutto) und Zahlbeitrag (Netto)
Je geringer die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag ist, desto geringer ist das Anpassungsrisiko. - Die Vertragsdauer
Die durchschnittliche Dauer einer Risiko-LV beträgt 20 Jahre. Zur Absicherung von Krediten oder Darlehen gilt: Vertragsdauer = Tilgungsdauer.
Persönliche Familiensituation berücksichtigen (z. B. wie lange sind ggf. noch Kinder zu versorgen?).
Beim gleichzeitigen Abschluss einer Basisrente: Dauer Risiko-LV = Dauer Basisrente. - Verträge auf Gegenseitigkeit („Über Kreuz“)
Für die Absicherung von Partnern empfiehlt sich der Abschluss von zwei Verträgen auf Gegenseitigkeit (z. B. Ehemann = Versicherungsnehmer und Begünstigter, Ehefrau = Versicherte Person und umgekehrt). So bleiben Auszahlungen aus den Verträgen erbschaftsteuerfrei.